Seit dem 31. Juli 2026 gilt in Deutschland das Recht auf Reparatur, mit dem die EU-Richtlinie 2024/1799 umgesetzt wird. Für viele Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Kühlgeräte und Staubsauger müssen Hersteller künftig auch nach Ablauf der Gewährleistung eine Reparatur anbieten, zu einem angemessenen Preis. Wer sich bei einem Mangel innerhalb der Gewährleistung für die Reparatur statt für ein neues Gerät entscheidet, bekommt zusätzlich eine längere Gewährleistung.
Das Recht auf Reparatur betrifft Geräte, für die es EU-Vorgaben zur Reparierbarkeit gibt, darunter die großen Haushaltsgeräte und Staubsauger. Hersteller müssen diese Geräte auf Wunsch reparieren, dürfen dafür aber ein angemessenes Entgelt verlangen. Ersatzteile müssen über viele Jahre verfügbar sein. Entscheiden Sie sich innerhalb der Gewährleistung für eine Reparatur, verlängert sich die Gewährleistung einmalig um zwölf Monate.
Warum es das Recht auf Reparatur gibt
Defekte Geräte wurden bisher oft ersetzt statt repariert, weil Ersatzteile fehlten, Reparaturen teuer waren oder Hersteller sie erschwerten. Das kostet Geld und verursacht große Mengen Elektroschrott. Die EU will mit der Richtlinie Reparaturen einfacher, günstiger und attraktiver machen. Sie ergänzt die Ökodesign-Vorgaben, die schon seit einigen Jahren regeln, wie lange Hersteller Ersatzteile für bestimmte Geräte bereithalten müssen.
Welche Geräte betroffen sind
Die Reparaturpflicht gilt nicht für alle Produkte, sondern für Gerätegruppen, für die es EU-Anforderungen an die Reparierbarkeit gibt. Dazu gehören laut Verbraucherzentrale unter anderem:
- Große Haushaltsgeräte: Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner und Kühlgeräte
- Reinigung: Staubsauger und Saugroboter
- Unterhaltungselektronik: Fernseher und Monitore
- Mobile Geräte: Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone
Kleingeräte wie Toaster, Kaffeemaschinen oder Wasserkocher sind bislang nicht erfasst. Die Liste kann aber wachsen, wenn die EU für weitere Produktgruppen Reparaturanforderungen festlegt.
Was Hersteller jetzt leisten müssen
Reparatur auch nach der Gewährleistung
Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen direkten Anspruch gegenüber dem Hersteller, ein betroffenes Gerät reparieren zu lassen, unabhängig davon, ob die Gewährleistung noch läuft. Kostenlos ist diese Reparatur nicht: Hersteller dürfen ein angemessenes Entgelt verlangen und müssen Richtpreise für typische Reparaturen veröffentlichen. So können Sie vorab einschätzen, ob sich eine Reparatur lohnt.
Ersatzteile über viele Jahre
Über die Ökodesign-Vorgaben müssen Hersteller Ersatzteile für einen langen Zeitraum bereithalten, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem das letzte Gerät eines Modells in den Handel kam:
| Gerätegruppe | Ersatzteile verfügbar | Hinweis |
|---|---|---|
| Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Kühlgeräte | 10 Jahre | Lieferung in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen |
| Fernseher, Monitore | 7 Jahre | gilt ab dem letzten Inverkehrbringen des Modells |
| Smartphones, Tablets | 7 Jahre | teils kürzere Lieferfristen |
Keine unnötigen Hürden
Reparaturen dürfen nicht durch technische, organisatorische oder vertragliche Hindernisse unnötig erschwert werden. Hersteller dürfen beispielsweise nicht ohne sachlichen Grund verhindern, dass geeignete Ersatzteile oder unabhängige Werkstätten zum Einsatz kommen.
Längere Gewährleistung bei Reparatur
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung können Sie bei einem Mangel weiterhin wählen, ob der Händler das Gerät repariert oder ein neues liefert. Neu ist ein Anreiz für die Reparatur: Entscheiden Sie sich dafür, verlängert sich die Gewährleistung einmalig um zwölf Monate. Aus zwei Jahren werden so drei. Diese Regel gilt für Käufe ab dem 31. Juli 2026. Wie Sie vorgehen, wenn ein Händler die Gewährleistung ablehnt, lesen Sie im Beitrag Händler verweigert Gewährleistung.
Heben Sie Kaufbeleg und Modellbezeichnung gut auf, am besten als Foto des Typenschilds. Mit Modell- und Seriennummer lassen sich Ersatzteile und Richtpreise für Reparaturen beim Hersteller am schnellsten finden.
Was sich für Sie praktisch ändert
- Vor dem Neukauf nachfragen: Fragen Sie beim Hersteller nach einem Reparaturangebot und vergleichen Sie den Preis mit einem Neugerät.
- Reparatur innerhalb der Gewährleistung wählen: Das bringt ein zusätzliches Jahr Absicherung.
- Auf Reparierbarkeit achten: Beim Kauf lohnt sich ein Blick darauf, wie lange Ersatzteile verfügbar sind und ob der Hersteller Reparaturpreise nennt.
- Kleine Defekte selbst prüfen: Viele Störungen haben einfache Ursachen, etwa ein verstopftes Flusensieb. Unsere Ratgeber in der Rubrik Reparatur und Wartung helfen bei der Fehlersuche.
Ob sich eine Reparatur wirtschaftlich lohnt, hängt vom Alter des Geräts, den Kosten und dem Stromverbrauch eines möglichen Neugeräts ab. Unser Beitrag Haushaltsgeräte-Reparatur: Wann lohnt es sich? gibt dazu eine Orientierung.
Häufige Fragen
Ist die Reparatur beim Hersteller kostenlos?
Nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung und bei einem Mangel, der beim Kauf schon angelegt war. Außerhalb davon darf der Hersteller ein angemessenes Entgelt verlangen.
Gilt das Recht auf Reparatur auch für ältere Geräte?
Der Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller hängt von der Gerätegruppe und den dafür geltenden EU-Anforderungen ab. Die verlängerte Gewährleistung nach einer Reparatur gilt dagegen nur für Käufe ab dem 31. Juli 2026.
Darf ich mein Gerät auch in einer freien Werkstatt reparieren lassen?
Ja. Die neuen Regeln sollen gerade verhindern, dass Hersteller unabhängige Reparaturen unnötig erschweren. Beachten Sie aber, dass Eingriffe während der Gewährleistung Ihre Ansprüche gegenüber dem Händler beeinflussen können.
Wo finde ich weitere Informationen?
Aktuelle Informationen zu Ihren Rechten bieten die Verbraucherzentralen. Bei Fragen zu einem konkreten Gerät hilft der Kundendienst des Herstellers.




